Der Haararzt

Der Begriff „Haararzt“ bezeichnet keinen Facharzt im berufsrechtlichen Sinne. Vielmehr ist dieser übergeordnete Begriff geprägt worden für Ärzte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit schwerpunktmäßig mit Haar- und Kopfhauterkrankungen sowie mit dem Haarausfall befassen. Unsere eigens eingerichtete Haarsprechstunde trägt dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, sich an kompetente, spezialisierte Ärzte wenden zu können.